Kosten

 

 

Grundversicherung

Psychotherapie: Seit dem 01. Juli 2022 können psychotherapeutische Leistungen von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Voraussetzung dafür ist eine Störung mit Krankheitswert.

 

 

Selbstzahlung

Psychotherapie oder Beratung: Es besteht die Möglichkeit, die Kosten selbst zu übernehmen. Eine Einzelsitzung à 60 Minuten kostet 180.- (inkl. Vor- und Nachbereitung).

 

 

Opferhilfe / IV / Unfallversicherung

Besteht ein Zusammenhang zwischen den psychischen Beschwerden und einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe eine Kostenübernahme beantragt werden. In gewissen Fällen übernimmt die IV die Kosten der Psychologischen Psychotherapie bei Jugendlichen im Hinblick auf die berufliche Eingliederung. Besteht ein Zusammenhang zwischen den psychischen Beschwerden und einem Unfall, kann in gewissen Fällen die Unfallversicherung die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung übernehmen.

 

 

Absagen

Vereinbarte Termine können ohne Kostenfolgen bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Sitzung in Rechnung gestellt.